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   SG Landshut, 21.10.2015 - S 11 AY 41/15   

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https://dejure.org/2015,30043
SG Landshut, 21.10.2015 - S 11 AY 41/15 (https://dejure.org/2015,30043)
SG Landshut, Entscheidung vom 21.10.2015 - S 11 AY 41/15 (https://dejure.org/2015,30043)
SG Landshut, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - S 11 AY 41/15 (https://dejure.org/2015,30043)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Keine Gewährung eines pauschalen Mehrbedarfes wegen Alleinerziehung für Asylbewerber

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus SG Landshut, 21.10.2015 - S 11 AY 41/15
    Abweichendes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 (Az: 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11).

    Der Anspruch der Klägerin sei auch zwingende Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 (Az.: 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2014 - L 20 AY 76/14

    Gewährung von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG an eine Alleinerziehende unter

    Auszug aus SG Landshut, 21.10.2015 - S 11 AY 41/15
    Mit dieser Rechtsauffassung sieht sich die Kammer in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung der Landessozialgerichte (LSG Niedersachsen-Bremen, a.a.O., Rz. 10 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, L 20 AY 76/14 B ER, L 20 AY 77/14 B ER, Rz. 29 f.).
  • BSG, 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag nach § 44 Abs 2 SGB

    Auszug aus SG Landshut, 21.10.2015 - S 11 AY 41/15
    Eine im Wege der Analogie zu schließende Gesetzeslücke liegt daher nur dann vor, wenn der Anwendungsbereich der Norm wegen eines versehentlichen, mit dem Normzweck unvereinbaren Regelungsversäumnisses unvollständig ist und sich aufgrund einer Gesamtwürdigung feststellen lässt, dass der Gesetzgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. Juli 2010 - 1 BvR 2133/08, Rz. 7; BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 6 C 5.12, Rz. 33; BSG, Urteil vom 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R, Rz. 21 m.w.N).
  • BSG, 20.12.2012 - B 7 AY 1/11 R

    Asylbewerberleistung - Anspruch auf Geldleistungen zur Pflege - Ausschluss von

    Auszug aus SG Landshut, 21.10.2015 - S 11 AY 41/15
    Daraus folgt zwingend, dass ein Anspruch auf Geldleistungen allein dann bestehen kann, wenn der Leistungsberechtigte tatsächlich Aufwendungen hat, und dass Geldleistungen nur in Höhe der tatsächlichen - nachgewiesenen - Aufwendungen zu erbringen sind (zu all dem BSG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - B 7 AY 1/11 R, Rz. 15).
  • BVerwG, 25.04.2013 - 6 C 5.12

    Politische Partei; Gewährung staatlicher Mittel; Rücknahme; Spendenannahmeverbot;

    Auszug aus SG Landshut, 21.10.2015 - S 11 AY 41/15
    Eine im Wege der Analogie zu schließende Gesetzeslücke liegt daher nur dann vor, wenn der Anwendungsbereich der Norm wegen eines versehentlichen, mit dem Normzweck unvereinbaren Regelungsversäumnisses unvollständig ist und sich aufgrund einer Gesamtwürdigung feststellen lässt, dass der Gesetzgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. Juli 2010 - 1 BvR 2133/08, Rz. 7; BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 6 C 5.12, Rz. 33; BSG, Urteil vom 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R, Rz. 21 m.w.N).
  • BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08

    Keine unzulässige richterliche Rechtsfortbildung durch Zubilligung einer

    Auszug aus SG Landshut, 21.10.2015 - S 11 AY 41/15
    Eine im Wege der Analogie zu schließende Gesetzeslücke liegt daher nur dann vor, wenn der Anwendungsbereich der Norm wegen eines versehentlichen, mit dem Normzweck unvereinbaren Regelungsversäumnisses unvollständig ist und sich aufgrund einer Gesamtwürdigung feststellen lässt, dass der Gesetzgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. Juli 2010 - 1 BvR 2133/08, Rz. 7; BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 6 C 5.12, Rz. 33; BSG, Urteil vom 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R, Rz. 21 m.w.N).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 8 AY 57/14

    Mehrbedarf für Alleinerziehende nach dem AsylbLG; Konkret individuelle

    Auszug aus SG Landshut, 21.10.2015 - S 11 AY 41/15
    Entgegen der Ansicht der Klägerin sei eine Pauschalierung des Mehrbedarfs auch nicht verfassungsrechtlich geboten; insoweit werde auf den Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. November 2014 (Az.: L 8 AY 57/14 B ER) verwiesen.
  • LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 3/13

    Entscheidung über einen Befangenheitsantrag in der mündlichen Verhandlung bei

    Auszug aus SG Landshut, 21.10.2015 - S 11 AY 41/15
    Sie trägt nicht einmal vor, welche Mehrkosten ihr konkret entstanden sind; es besteht daher auch keine weitere Veranlassung für eine von Amts wegen zu erfolgende Überprüfung des Leistungsfalles (LSG Niedersachen-Bremen, a.a.O., Rz. 10; BayLSG, Urteil vom 25. September 2014 - L 15 VK 3/13, Rz. 37).
  • SG Landshut, 24.10.2014 - S 11 AY 16/14

    Streitigkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Auszug aus SG Landshut, 21.10.2015 - S 11 AY 41/15
    Die Entscheidung bezog sich allein auf die Regelungen in § 3 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, 2 und 3 und Abs. 2 Satz 3 AsylbLG a.F.; hierauf hat die erkennende Kammer bereits in ihrem Urteil vom 24. Oktober 2014 (Az.: S 11 AY 16/14, Rz. 22 f.) zur weiteren Anwendbarkeit des § 1a AsylbLG im Nachgang zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (a.a.O.) hingewiesen.
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